Vorsorgeuntersuchungen bei Jugendlichen zwischen 12 und 14 Jahren ( J1 )
Schwerpunkte: Pubertäre Entwicklung und Früherkennung von Krankheiten, die die geistige und körperliche Entwicklung in nicht geringfügigem Maß gefährden können.
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
ACHTUNG! Für die Untersuchung ist die Vorlage eines Erhebungs- und Untersuchungsbogens zwingend erforderlich. Diese sind erhältlich im Bundesland Sachsen-Anhalt im Einwohnermeldeamt, im Land Sachsen im zuständigen Gesundheitsamt.
Siehe auch unter www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschuv